APARTMENTS
TOURISTENWOHNUNGEN ODER VERMIETUNG AN TOURISTEN
Bei der touristischen Vermietung handelt es sich um Wohnungen, die einem Vertrag unterliegen (wie z. B. Mietwohnungen mit einer Laufzeit von 4 oder 8 Jahren), wobei die einzigen Varianten darin bestehen, das maximal 30 Nächte vermietet werden kann, als Grund der touristische Aufenthalt angegeben wird und alle Daten zu einem späteren Zeitpunkt an das Steueramt übermittelt werden.
Die Eigentümer/Verwalter dürfen ihren Gästen in keiner Weise Produkte für die Person oder den Haushalt bereitstellen, andernfalls droht ihm eine Geldstrafe in Höhe einer Jahresmiete und das Risiko die Lizenz zu verlieren. Daher sind Seifen, Shampoos, Reinigungsmittel, Waschmittel und sogar Toilettenpapier verboten, sowie alles, was mit Lebensmitteln zu tun hat, wie z.B. Öl, Salz, Pfeffer, Mineralwasser, gekochte und sogar verpackte Lebensmittel. Wenn Sie also diese Produkte in Ferienhäusern oder B&Bs nicht vorfinden liegt es nur daran das der italienische Staat diese Gesetze erlässt und erwartet, dass sie respektiert werden.
Im Trentino haben alle Ferienapartments einen zugewiesenen Code namens CIPAT.
Unsere sind:
022006-AT-834983; 022006-AT-834986; STIVO 022006-AT-011736.
Aus all diesen Gründen werden Sie zum Zeitpunkt der Buchung gebeten uns Ihre kompletten Daten zu senden so können wir den Vertrag vorbereiten der beim Check-in ausgedruckt und unterschrieben werden muss.
Bitte beachten Sie, dass die Schlüsselübergabe nicht ohne die Unterzeichnung des Vertrags und seiner Anlagen erfolgt.
Das Apartment wird sauber übergeben und muss vom Urlauber in einem ordentlichen Zustand und besenrein zurückgegeben werden. Während Ihres Aufenthalts erfolgt keine Reinigung, erst nach Rückgabe der Schlüssel.